Es gibt bestimmte Schritte, die Sie durchführen müssen, um Sie mit Ihrer Therapie am GEMMA beginnen zu können.
Um Ihre Therapie gut vorbereiten zu können, bitte ich Sie, den Eigenbericht auszufüllen. Ich werde mich dann innerhalb von zwei bis drei Wochen mit Ihnen in Verbindung setzen, damit wir gemeinsam Ihr Therapiekonzept sowie das weitere Vorgehen besprechen können.
Folgende wichtige Dokumente sind auszufüllen:
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, vorzugsweise via Email. Auch telefonisch bin ich für Sie erreichbar.
Im nächsten Schritt finden zwei bis vier persönliche Vorgespräche (probatorische Sitzungen) statt. Hierbei besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und die Einzelheiten der Therapie zu klären.
Nach spätestens vier probatorischen Sitzungen, falls nötig, ist ein Antrag für eine
Kurzzeittherapie (KZT) bei der Krankenkasse notwendig. Den Antrag werden wir gemeinsam
formulieren. Die KZT beansprucht maximal 24 Sitzungen. Danach muss ein neuer Antrag für eine
Langzeittherapie (LZT) bei der Krankenkasse beantragt werden. Die LZT ist gutachtenpflichtig und liegt im Ermessen der Krankenkasse.
Bei einer Zusage von der Krankenkasse werden bis zu 100
Sitzungen gutgeheissen. Diese Sitzungen müssen nicht alle in Anspruch genommen werden. Ein
begrenzter Anteil noch nicht in Anspruch genommener Sitzungen aus dem Langzeit-Kontingent kann
zwei Jahre zur Rezidivprophylaxe genutzt werden.
Diagnose-Kosequenz:
Psychiatrische Diagnosen (F-Diagnosen) bringen oft schwierigkeiten bei Krankenkassenwechseln und ein Eintritt in eine private Krankenversicherung wird oft nach eine F-Diagnose nicht mehr möglich.
Auch bei Abschluss einer Zusatzversicherung (z. B. beim Thema Berufsunfähigkeit, Lebensversicherung) wird oft nach einer F- Diagnose abgelehnt.
Um eine „F-Diagnose“ in Ihrer Krankenakte zu vermeiden, können Sie z.B. die Therapie selber bezahlen. Über die verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme berate ich Sie gerne auch individuell.